⚠️ Update 10.07.2026 — Bundes-Budget ausgeschöpft: Der Fördertopf der Sanierungsoffensive 2026 ist leer. Seit dem 10.07.2026 nimmt der „Kesseltausch 2026” (und auch „Sauber Heizen für Alle”) keine neuen Anträge mehr an. Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Die Landesförderungen laufen aus eigenen Budgets teils weiter – und die zählen jetzt. Diese Anleitung gilt weiter für laufende Anträge – der aktuelle Stand steht in jedem Abschnitt dabei.
Kurz gesagt: Die Bundesförderung „Kesseltausch 2026” (früher „Raus aus Öl und Gas”) gibt dir 30 % der Investitionskosten zurück, maximal 7.500 € – beim Umstieg von Öl, Gas oder Kohle auf eine Wärmepumpe. Der eine Fehler, der dich die ganze Förderung kostet: zuerst bauen, dann beantragen. Der Antrag muss VOR der Umsetzung registriert sein. Dazu kommt fast überall noch eine Landesförderung. Aktuell (Juli 2026) ist der Bundes-Anteil ausgeschöpft – was jetzt zählt, ist die Landesförderung deines Bundeslandes, in Wien mit bis zu 8.000 € sogar mehr als der Bund. Und der Umstieg selbst spart ab dem ersten Winter Heizkosten, egal was ein Fördertopf macht.
Worum es geht – und was sich 2026 geändert hat
Die zentrale Bundesförderung für den Heizungstausch heißt seit 2026 „Kesseltausch 2026”. Das ist dasselbe Programm, das früher unter „Raus aus Öl und Gas” lief – nur umbenannt und in der Abwicklung gestrafft. Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle) gegen ein klimafreundliches System wie eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Die Eckdaten:
| Was | Wert |
|---|---|
| Förderhöhe | 30 % der förderfähigen Investitionskosten |
| Maximalbetrag | 7.500 € |
| Zielgruppe | Privatpersonen (Eigentümer, Mieter, Bauberechtigte) |
| Antragszeitpunkt | vor Umsetzung der Maßnahme |
| Frist | 2026 ausgeschöpft (Budget-Stopp 10.07.2026) – neue Mittel für 2027 geplant |
| Abwicklung | Kommunalkredit Public Consulting (KPC) |
Das Wort, das du dir merken musst, ist das letzte, was hier passiert ist: Budget. Die Sanierungsoffensive ist ein Fördertopf mit begrenztem Volumen (2026: 360 Mio €). Genau das ist eingetreten – der Topf war Mitte Juli 2026 leer, und die Registrierung wurde beendet. Wer jetzt umsteigen will, prüft am besten die Landesförderung seines Bundeslandes – in Wien und Vorarlberg läuft sie aus eigenem Budget weiter, und die eingesparten Heizkosten laufen sowieso ab dem ersten Winter. Wir prüfen deinen Förderweg konkret.
Der eine Fehler, der die ganze Förderung kostet
Die häufigste – und teuerste – Verwechslung: Viele glauben, sie könnten die Wärmepumpe einbauen lassen und den Zuschuss danach „nachreichen”. Bei der Bundesförderung geht das nicht.
Der Antrag muss vor Umsetzungsbeginn registriert sein. Erst registrieren, dann beauftragen, dann bauen. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch auf die Bundesförderung – ohne Ausnahme.
„Umsetzungsbeginn” heißt dabei nicht erst die Inbetriebnahme, sondern bereits die verbindliche Beauftragung bzw. Lieferung. Im Zweifel gilt: Registrierung zuerst, Unterschrift unter den Auftrag danach.
Eine kleine Entwarnung: Bei manchen Landesförderungen ist die Reihenfolge umgekehrt – die werden teilweise erst nach der Umsetzung beantragt (dazu unten mehr). Aber für den Bund gilt ausnahmslos: erst registrieren.
Schritt für Schritt durch den Antrag
So läuft der Kesseltausch 2026 in der Praxis ab:
1. Registrierung beim Bund (KPC) Du registrierst dein Vorhaben online über die Sanierungsoffensive bei der Kommunalkredit Public Consulting. Damit sicherst du dir einen Platz im Fördertopf – die Mittel werden ab diesem Zeitpunkt für dich reserviert.
2. Angebot & Geräteauswahl Du holst ein Angebot für die Wärmepumpe ein. Wichtig ist hier, dass das Gerät die Förderbedingungen erfüllt (siehe nächster Abschnitt) – sonst stimmt am Ende die Abrechnung nicht. Eine ehrliche Heizlastberechnung gehört in diesen Schritt, damit die Anlage weder zu klein noch überdimensioniert wird.
3. Beauftragung & Einbau Jetzt – und erst jetzt – beauftragst du die Umsetzung. Ab der Registrierung hast du 9 Monate Zeit, die Maßnahme fertigzustellen. Das ist großzügig bemessen, aber kein Grund zu trödeln: Lieferzeiten und Installateurtermine fressen schnell ein paar Wochen.
4. Endabrechnung hochladen Nach der Inbetriebnahme reichst du die Rechnungen und Nachweise (z. B. das Datenblatt mit dem Gütesiegel) online ein.
5. Auszahlung Die KPC prüft, und der Zuschuss wird überwiesen. Die Landesförderung läuft parallel über eine eigene Stelle (siehe unten).
Welche Wärmepumpe ist überhaupt förderfähig?
Damit die Abrechnung durchgeht, muss das Gerät ein paar Bedingungen erfüllen:
- EHPA-Gütesiegel – das europäische Wärmepumpen-Qualitätszeichen. Ohne dieses Siegel keine Förderung.
- Maximale Auslegungs-Vorlauftemperatur 55 °C – die Anlage muss so geplant sein, dass sie dein Haus mit höchstens 55 °C Vorlauf warm hält. Das ist auch der Grund, warum sich der 15-Minuten-Selbsttest aus unserem Altbau-Ratgeber lohnt: Wenn dein Haus mit 55 °C warm wird, erfüllst du diese Bedingung automatisch.
- Niedriger GWP-Wert bevorzugt – Geräte mit einem Kältemittel-Treibhauspotenzial (GWP) ≤ 150 werden bevorzugt; bei klimaschädlicheren Kältemitteln gibt es Abschläge.
Genau hier hat das natürliche Kältemittel Propan (R290) einen handfesten Vorteil: Sein GWP liegt bei 3 – also weit unter der 150er-Schwelle. Eine Chofu R290 erfüllt das EHPA-Kriterium und schafft Vorlauftemperaturen bis 75 °C, lässt sich aber problemlos auf die geforderten 55 °C auslegen.
Wenn das Budget knapp ist: „Sauber Heizen für Alle”
Für einkommensschwache Haushalte gibt es ein Programm, das deutlich weiter geht als die 30 %: „Sauber Heizen für Alle 2026” übernimmt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Wichtig: Auch dieses Programm läuft aus demselben Bundes-Topf – seine Registrierung ist seit 10.07.2026 ebenfalls beendet. Die Eckpunkte hier gelten für laufende Anträge:
Die Eckpunkte:
- Zielgruppe sind die untersten zwei Einkommensdezile (Berechnungsbasis EU-SILC 2024).
- Die Einkommensgrenze liegt bei 1.867 € netto im Monat für einen Ein-Personen-Haushalt; pro weiterer erwachsener Person kommt der Faktor 0,5 dazu, pro Kind 0,3.
- Alternativ giltst du als berechtigt bei Sozialhilfebezug, GIS- oder ORF-Gebührenbefreiung.
- Wo ein Anschluss an klimafreundliche Fern- oder Nahwärme möglich ist, wird dieser bevorzugt; die Wärmepumpe kommt zum Zug, wenn das nicht geht.
Wenn du dir bei der Einordnung unsicher bist, klären wir das im Beratungsgespräch – die beiden Programme schließen sich gegenseitig aus, du wählst also den für dich besseren Weg.
Die Landesförderung kommt obendrauf
Das Beste am Kesseltausch: Die Bundesförderung lässt sich fast überall mit einer Landesförderung kombinieren. Erst dadurch werden die wirklich großen Summen erreicht. Ein Überblick, wie viel das jeweilige Bundesland zusätzlich zu den 7.500 € vom Bund beisteuert:
| Bundesland | Landesförderung (zusätzlich) | Kombiniert möglich |
|---|---|---|
| Wien | 35 %, bis 8.000 € | bis ~15.500 € |
| Tirol | bis 9.075 € | bis ~16.575 € |
| Kärnten | bis 4.500 € (inkl. Solarbonus) | bis ~12.000 € |
| Burgenland | bis 3.500 € | bis ~11.500 € |
| Salzburg | bis 3.000 € | bis ~10.500 € |
| Vorarlberg | bis 3.000 € | bis ~10.500 € |
| Oberösterreich | 100 €/kW, bis 1.700 € | bis ~9.200 € |
| Niederösterreich | keine WP-Direktförderung* | 7.500 € (Bund) |
| Steiermark | derzeit ausgesetzt | 7.500 € (Bund) |
* Niederösterreich fördert nicht den reinen Wärmepumpentausch, bei umfassender Sanierung gibt es aber einen Annuitätenzuschuss. Die Steiermark hat ihr Landesprogramm seit 2025 ausgesetzt und evaluiert – die Bundesförderung bleibt dort voll nutzbar.
Achte auf die Reihenfolge je Bundesland: Manche Länder (z. B. Wien, Tirol, Burgenland) wollen den Antrag ebenfalls vor der Umsetzung, andere (z. B. Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg) erst nach der Inbetriebnahme – teils sogar mit dem KPC-Auszahlungsschreiben als Voraussetzung. Die Details und Antragsstellen findest du auf der jeweiligen Bundesland-Seite in unserer Förderübersicht.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Einfamilienhaus in Wien, alter Gaskessel raus, Chofu R290 rein:
- Bund (Kesseltausch 2026): 7.500 €
- Land Wien (35 %, gedeckelt): 8.000 €
- Gesamt: 15.500 € Zuschuss
In Tirol, mit Warmwasser-Bonus, sind es sogar bis zu 16.575 €. Was am Ende bei dir zusammenkommt, hängt von Bundesland, Gerät und tatsächlichen Kosten ab – unser Förder-Kalkulator rechnet dir deine Konfiguration in zwei Minuten durch.
Die häufigsten Stolpersteine
- Zuerst gebaut, dann beantragt. Der Klassiker – und bei der Bundesförderung das sichere Aus. Immer zuerst registrieren.
- Gerät ohne EHPA-Gütesiegel. Klingt nach Formsache, ist aber ein hartes Kriterium. Vor dem Kauf prüfen.
- Zu lange gewartet. Genau das ist 2026 passiert: Der Fördertopf war schon Mitte Juli leer. Auf den nächsten Topf zu spekulieren ist deshalb riskant – die Landesförderung deines Bundeslandes läuft teils unabhängig weiter, und jeder aufgeschobene Winter kostet real Heizkosten.
- Auslegung über 55 °C. Wenn die Anlage für mehr als 55 °C geplant wird, fällt die Bundesförderung weg. Lösbar durch saubere Planung – nicht durch ein anderes Gerät.
Dein nächster Schritt
Der sauberste Einstieg ist eine kostenlose Heizlastberechnung – sie sagt dir, welche Leistungsklasse du brauchst und ob 55 °C Auslegung in deinem Haus realistisch sind. Damit hast du gleichzeitig die Grundlage für ein förderfähiges Angebot.
- Förderungen Österreich 2026 im Detail – alle neun Bundesländer einzeln
- Förder- und Modell-Kalkulator – Heizlast + Förderung in zwei Minuten
- Chofu R290 Serie ansehen – EHPA-zertifiziert, GWP 3, bis 75 °C Vorlauf
- Kostenlose Beratung anfragen – wir prüfen deinen Förderweg mit, bevor du etwas beauftragst
Stand: 11.07.2026. Das Bundesbudget der Sanierungsoffensive 2026 ist ausgeschöpft (Registrierungsstopp 10.07.2026); neue Mittel sind für 2027 gesichert. Landesförderungen laufen aus eigenen Budgets teils weiter. Die verbindlichen Bedingungen findest du bei der jeweiligen Förderstelle (Bund: Kommunalkredit Public Consulting, sanierungsoffensive.gv.at). Wir gleichen deinen konkreten Fall im Beratungsgespräch ab.

