Förderhöhe: 30 % der anrechenbaren Kosten
Zusätzliche Boni:- + 500 € Sozialzuschlag (Netto-Jahreshaushaltseinkommen aller Volljährigen ≤ 43.000 €)
Voraussetzungen:- Privatpersonen (Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus)
- Austausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle/Koks, Nacht-/Direktspeicheröfen)
- EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
- Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 55 °C
- Wärmepumpe unter 100 kW; keine Anschlussmöglichkeit an hocheffiziente Nah-/Fernwärme
- Maßnahme bis 31.12.2026
- Antrag
- nach Umsetzung
- Antragsstelle
- Land Burgenland, Abteilung 9 (Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt)
Hinweis: Anträge werden nach Umsetzung eingebracht und sind bis 31.01.2027 möglich. Der Warmwasserwärmepumpen-Bonus von 300 € gilt laut Richtlinie nur in Verbindung mit einer Biomasse-Hauszentralheizung und greift bei einer Wärmepumpen-Heizung daher nicht. Landesbudget 2026: 9 Mio €, ohne Rechtsanspruch — darin werden auch noch offene Fälle aus 2025 abgewickelt.
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