Zusätzliche Boni:- + 3 000 € Bonus klimafreundliches System (beim Ersatz einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher))
- + 750 € Effiziente Warmwasserbereitung (25 % von max. 3.000 € — z. B. Speicher ab Effizienzklasse B)
Voraussetzungen:- Energieausweis ODER Energieberatungsprotokoll der Energieagentur Tirol
- ID Austria oder Reisepass-Foto erforderlich
- Anerkannte Kosten Luft-WP 21.300 € (Erdreich/Wasser 37.300 €)
- EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 2.000, Listung in der GET-Produktdatenbank
- Auslegungs-Vorlauftemperatur bei Luft-Wasser-Wärmepumpen max. 50 °C (siehe unten)
- Keine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridverbot)
- Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurück; Hauptwohnsitz (keine Ferien-/Zweitwohnsitze)
Wichtig für die PlanungTirol fördert bis 50 °C Auslegungs-Vorlauf
Tirol knüpft die Förderung an das Wärmeabgabesystem, nicht an die Leistungsfähigkeit des Geräts: Maßgeblich ist die Auslegungs-Vorlauftemperatur Ihrer Heizflächen laut Heizlastberechnung. Die Regel gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen (Sole/Wasser und Wasser/Wasser: 55 °C).
bis 50 °C
Alle Chofu-Modelle förderfähigDas deckt Flächenheizungen (30–38 °C) ab und in vielen sanierten Häusern auch ausreichend dimensionierte Heizkörper. In diesem Bereich verlangt Tirol keinen zusätzlichen Effizienznachweis — es genügt, dass die Wärmepumpe in der GET-Produktdatenbank gelistet ist. Das trifft auf alle 9 Chofu-Modelle zu.
über 50 °C
Keine Landesförderung — unabhängig vom GerätTirol sieht oberhalb von 50 °C keinen Nachweisweg vor: Es gibt keine ηs-Ausnahme wie in Wien. Entscheidend ist damit allein die Auslegung Ihrer Heizflächen, nicht das Modell — jede Chofu heizt technisch deutlich höher (R290 bis 75 °C). Wenn die Heizlastberechnung über 50 °C landet, lohnt es sich, vorher an den Heizflächen zu arbeiten.
Unser Tipp: Die nötige Vorlauftemperatur steht vor der Gerätewahl fest — sie ergibt sich aus Heizlast und Heizflächen. Oft reichen nach einer Sanierung deutlich niedrigere Temperaturen als gedacht, und größere Heizkörper in wenigen Räumen bringen die Auslegung unter die Grenze. Wir rechnen das im Beratungsgespräch mit Ihnen durch.
Wortlaut der Richtlinie
Wärmepumpe (Wärmequelle Grundwasser, Erdreich, Luft) / Nachfolgende Kriterien sind einzuhalten: – Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut – Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 (entsprechend 5. IPCC Sachstandbericht) nicht überschreiten – max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55 °C bei Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe, 50 °C bei Luft-Wasser-Wärmepumpe. (Wohnhaussanierungsrichtlinie, Ausgabe 1.1.2026, Punkt 2.3.3)
Quelle ansehen →Geprüft am 5.8.2026
- Antrag
- nach Umsetzung
- Antragsstelle
- Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Hinweis: Antrag bis 18 Monate nach Rechnungslegung möglich. Erdreich-/Grundwasser-WP haben eine höhere Kostenobergrenze — dort bis 9.325 € Grundförderung. Im Neubau gilt statt der Sanierungsrichtlinie die Wohnbauförderungsrichtlinie mit max. 40 °C Auslegungs-Vorlauf. Die zusätzliche TIWAG-Prämie setzt eine Mitgliedschaft im „Netzwerk Wärmepumpe Tirol" voraus und ist für Chofu-Geräte daher in der Regel nicht verfügbar.
Original-Richtlinie ansehen →