Zusätzliche Boni:- + 500 € Bonus für Ersatz fossiler Heizung (bereits halbierter Satz für Luft-Wasser-WP (Volltarif 1.000 €))
Voraussetzungen:- Hauptwohnsitz, Privatnutzung, Bestandsgebäude
- EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
- Listung in der GET-Datenbank (die Geräteliste des Landes ist eine GET-Abfrage)
- Luft-Wasser-WP: Schallleistungspegel LWAmax laut GET max. 55 dB — bis 60 dB nur mit Herstellererklärung zur Drosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung; über 60 dB nicht förderbar
- Luft-Wasser-WP: baurechtliche Bewilligung der Gemeinde erforderlich
- Wärmemengenzähler + eigener Stromzähler zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl
- Förderung zusätzlich gedeckelt mit 25 % der förderfähigen Kosten
- Keine Vorlauftemperatur-Anforderung des Landes — die 55 °C sind eine Bedingung der Bundesförderung
Wichtig für die GerätewahlIn Vorarlberg entscheidet der Schallleistungspegel über die Förderung
Vorarlberg stellt keine Anforderung an die Vorlauftemperatur — dafür an den Schallleistungspegel LWAmax laut GET-Datenbank. Das ist ein anderer Wert als der Schalldruck, den wir in der Produktwerbung nennen: Die R290 wird mit „31 dB(A) in 5 m Entfernung im Nachtmodus" beworben, in der Datenbank steht ihr Leistungspegel mit 54 dB. Für den Förderantrag zählt nur der Datenbankwert.
bis 55 dBOhne Auflagen förderfähig
56–60 dBNur mit Auflage förderfähig
Förderfähig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: vom Hersteller bestätigte Drosselung auf höchstens 55 dB (Herstellererklärung) · Schallschutzhaube · Innenaufstellung ohne Außeneinheit.
über 60 dBNicht förderfähig
Diese Geräte können Sie in Vorarlberg selbstverständlich einbauen — die Landesförderung entfällt dann aber. Wenn Förderung ein Thema ist, führt der Weg über die R290-Baureihe.
Wortlaut der Richtlinie
Der maximale Schallleistungspegel (LWAmax) laut GET-Datenbank darf 55 dB nicht überschreiten. Abweichend davon ist in folgenden Fällen ein maximaler Schallleistungspegel (LWAmax) laut GET-Datenbank von bis zu 60 dB zulässig: Wenn eine vom Hersteller bestätigte Drosselung der Luftwärmepumpe vorliegt, welche zu einem maximalen Schallleistungspegel (LWAmax) von höchstens 55 dB führt (Herstellererklärung), oder wenn die Luftwärmepumpe über eine Schallschutzhaube verfügt, oder im Fall von Innenaufstellung (keine Außeneinheit vorhanden). Luftwärmepumpen die einen maximalen Schallleistungspegel (LWAmax) von 60 dB laut GET-Datenbank überschreiten sind nicht förderbar. (Richtlinie Heizungstausch 2026, § 7 Abs. 2 lit. b)
Quelle ansehen →Geprüft am 5.8.2026
- Antrag
- nach Umsetzung
- Antragsstelle
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz
Hinweis: Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, letztmöglich am 31.12.2026 — die 6-Monats-Frist wird durch dieses Enddatum gekappt. Es gibt keine Vorab-Reservierung und keinen Rechtsanspruch: Ist der Landestopf bei Antragstellung leer, entfällt die Förderung. Landesbudget 2026 ca. 3,6 Mio €, davon laut Land im April 2026 noch rund 2 Mio € offen.
Original-Richtlinie ansehen →