Förderhöhe: 35 % der anerkannten Kosten
Zusätzliche Boni:- + 5 250 € Maximum Wohnung (statt Eigenheim) (Bei Wohnung statt Eigenheim (max. 15.000 € anerkannte Kosten))
- + 4 000 € Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme (Nur für Wärmequelle Geothermie/Grundwasser/Abwärme — nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen)
Voraussetzungen:- Tausch fossile Heizung gegen erneuerbares System — die alte Anlage muss demontiert werden
- Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein
- Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz
- Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein
- Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 40 °C — darüber nur mit ηs-Nachweis (siehe unten)
- Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (siehe unten)
- Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten
Einkommensgrenzen (Haushaltseinkommen pro Jahr):- 1 Person: 54.710 €
- 2 Personen: 81.540 €
- 3 Personen: 92.260 €
- 4 Personen: 103.000 €
- jede weitere Person: + 6.010 €
Jährliches Haushaltseinkommen, Grenzen nach § 11 WWFSG 1989 für thermisch-energetische Sanierungen und hocheffiziente alternative Energiesysteme.
Wichtig für die PlanungAlle Chofu-Modelle sind in Wien förderbar — entscheidend ist die Vorlauftemperatur
Wien knüpft die Förderung an das Wärmeabgabesystem, nicht an die Leistungsfähigkeit des Geräts: Maßgeblich ist die Auslegungs-Vorlauftemperatur Ihrer Heizflächen laut Heizlastberechnung.
bis 40 °C
Alle Chofu-Modelle förderfähigBei Fußboden- oder Wandheizung liegt die Auslegungs-Vorlauftemperatur typischerweise zwischen 30 und 38 °C. In diesem Bereich verlangt Wien keinen zusätzlichen Effizienznachweis — es genügt, dass die Wärmepumpe in der GET-Produktdatenbank gelistet ist. Das trifft auf alle 9 Chofu-Modelle zu.
über 40 °C
Nur mit ηs ≥ 140 % bei 55 °CWer Heizkörper behält und höher fahren muss, bekommt die Förderung nur für Geräte, die laut GET-Produktdatenbank eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ηs) von mindestens 140 % bei 55 °C erreichen. Aus unserem Programm schaffen das:
Diese Modelle sind bis 40 °C förderbar, darüber nicht (8)
Das ist kein Ausschluss dieser Geräte: In Wien sind sie bis 40 °C Auslegungs-Vorlauf voll förderfähig, und in den übrigen Bundesländern gilt diese Schwelle nicht. Technisch heizen sie ohnehin höher — die Chofu R290 bis 75 °C Vorlauf. Für die Förderung oberhalb von 40 °C zählt aber allein der Datenbankwert bei 55 °C.
Unser Tipp: Die nötige Vorlauftemperatur steht vor der Gerätewahl fest — sie ergibt sich aus Heizlast und Heizflächen. Oft reichen nach einer Sanierung deutlich niedrigere Temperaturen als gedacht, und größere Heizkörper in wenigen Räumen bringen die Auslegung unter die Grenze. Wir rechnen das im Beratungsgespräch mit Ihnen durch.
Wortlaut der Richtlinie
Gefördert werden Wärmepumpen, soweit die durch sie bereitgestellte Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40 Grad Celsius beträgt. […] Höhere Vorlauftemperaturen sind bei gleicher Energieeffizienz nur mit einem entsprechenden Nachweis zulässig. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn für die gewählte Vorlauftemperatur (> 40 Grad Celcius) eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (Symbol ns oder ETAs) von mindestens 140 Prozent bei 55 Grad Celcius Vorlauftemperatur, laut GET Produktdatenbank, erfüllt ist.
Quelle ansehen →Geprüft am 5.8.2026
- Antrag
- beides möglich
- Antragsstelle
- Stadt Wien — Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
- Telefon
- +43 1 4000-74860
Hinweis: Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein — die Förderung kann also auch nach der Umsetzung beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel.
Original-Richtlinie ansehen →