Zusätzliche Boni:- + 1 500 €Solarbonus (gleichzeitige Solar-thermische Anlage ≥ 6 m² Bruttokollektorfläche)
Voraussetzungen:- Privatpersonen (Eigentümer, Mieter, Bauberechtigte)
- Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus, Hauptwohnsitz
- Austausch fossiler Heizung gegen erneuerbares System
- KPC-Auszahlungsschreiben (Bund) + Rechnungen erforderlich
- Antrag
- nach Umsetzung
- Antragsstelle
- Land Kärnten, Abteilung 11 — Wohnbau
- Telefon
- 050/536-31160
Hinweis:Der Heizkesseltausch BW-L129 setzt das KPC-Auszahlungsschreiben der Bundesförderung voraus. Da die Bundes-Registrierung seit 10.07.2026 gestoppt ist, ist dieser Landeszuschuss derzeit nur für Fälle mit bereits laufender Bundes-Registrierung nutzbar. Vor einer Umsetzung unbedingt beim Land abklären: sanierung@ktn.gv.at.
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