Förderhöhe: max. 40 % der Kosten
Voraussetzungen:- Vollständiger Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizung
- Nur bestehende Gebäude (keine Neubauten)
- Vorlauf max. 55 °C
- Die Anlage muss die einzige zentrale Wärmeversorgung sein
- Kein zumutbarer Anschluss an klimafreundliche Fernwärme möglich
- Antrag
- beides möglich
- Antragsstelle
- Land Salzburg
Hinweis: Antrag bis 6 Monate nach Rechnung; Online-Registrierung über salzburg.gv.at, dann Bestätigungs-Mail mit Antrags-Link. Fördermittel für 9 Monate reserviert. Ausdrücklich auch ohne Bundesförderung möglich; Land und Bund zusammen max. 75 %.
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